Pikettdienst Strafverteidigung
Der St.Galler Anwaltsverband organisiert den Pikettdienst für Strafverteidigung für die Kantone SG, AR und AI. Pikettdienst leisten Anwältinnen und Anwälte, die über eine gültige Berufsausübungsbewilligung verfügen, in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind und über Fachkenntnisse im Strafrecht verfügen. Erreichbarkeit
Der Pikettdienst stellt sicher, dass beschuldigten Personen, Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche geeignete Anwältinnen und Anwälte zur Verfügung stehen und kurzfristig verfügbar sind, d.h. im Bedarfsfall auch nachts und an den Wochenenden.
Rechte beschuldigter Personen
Jede Person, die einer Straftat beschuldigt wird, hat das Recht, die Aussage zu verweigern und eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen oder ein Haftentlassungsgesuch zu stellen. Vor einer ersten Einvernahme muss jede beschuldigte Person in verständlicher Sprache darauf hingewiesen werden, dass sie das Recht auf den Beizug einer Strafverteidigerin oder eines Strafverteidigers hat. Dieses Recht gilt auch bei Einvernahmen durch die Polizei. Bei einer vorläufigen Festnahme hat jede Person Anspruch darauf, mit einer Person, die Strafverteidigung leisten kann, frei und über alle Aspekte der vorgeworfenen Straftat und einer möglichen Verteidigungsstrategie zu sprechen.
Kontaktaufnahme Pikettdienst
Hier finden Sie alle Anwältinnen und Anwälte, die Pikettdienst leisten und weitere Informationen zur Kontaktaufnahme.
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