Wann lohnt sich der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts?

Hier finden Sie Informationen, wann sich der Beizug von Anwältinnen und Anwälten lohnt, was Sie beim Erstgespräch und der Vereinbarung des Honorars beachten sollten und was das Anwaltsgeheimnis umfasst.

Beratung

Unsere Mitglieder beraten Sie in all jenen Rechtsgebieten, welche die einzelnen Mitglieder anbieten. Angaben zu den angebotenen Rechtsgebieten der einzelnen Mitglieder finden Sie in der Anwaltssuche oder im Mitgliederverzeichnis.

Verträge regeln

Anwältinnen und Anwälte beraten Sie bei der Abfassung von Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unterstützen Sie dabei, optimale Vertragslösungen zu finden.

Beurkundung und Beglaubigung

Die Anwältinnen und Anwälte des SAGV sind als kantonale Urkundspersonen sowohl im nationalen als auch im internationalen Verhältnis zur öffentlichen Beurkundung innerhalb des Kantons St. Gallen ermächtigt, bspw. bei Eheverträgen, letztwilligen Verfügungen, Errichtung von Stiftungen, Bürgerschaftsverpflichtungen sowie in Handelsregister-Angelegenheiten (wie z.B. bei der Gründung von Gesellschaften). Ebenfalls sind die St.Galler Anwältinnen und Anwälte als Urkundspersonen ermächtigt, die Echtheit von Unterschriften, Kopien, Abschriften, Kalenderdaten, Übersetzungen oder anderen Dokumenten zu beglaubigen.

Konflikte lösen

Bei Konflikten ist es vorteilhaft, wenn Anwältinnen und Anwälte möglichst frühzeitig hinzugezogen werden, da dann der Gestaltungsspielraum noch am grössten ist. Frühzeitig eingeholte Informationen und Ratschläge verhindern oft einen andauernden und belasteden Konflikt. In bestehenden Streitfällen und Konflikten können sich Anwältinnen und Anwälte für Sie einsetzen und mit Ihnen gemeinsam eine Einigung mit der anderen Konfliktpartei anstreben.

Das erste Gespräch

Je früher eine Anwältin oder ein Anwalt in einer streitbaren Sache hinzugezogen werden, desto grösser ist der Gestaltungsspielraum. Für das erste Gespräch ist es hilfreich, wenn Sie gut vorbereitet sind, damit sich Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt ein genaues Bild von der Situation machen, mit Ihnen eine Strategie erarbeiten und entsprechende Schritte einleiten kann. 

Notieren Sie sich einige Stichworte über Ihre Situation, Ihre Probleme und Ihre Anliegen. Achten Sie darauf, dass Sie alle nötigen Unterlagen dabei haben, um die Sie Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt gebeten hat.

Folgende Fragen sollten beim Erstgespräch gestellt werden: 

  • Können und wollen Sie meine Vertretung übernehmen?
  • Wie beurteilen Sie die Chancen und Risiken meines Problems?
  • Was können und werden Sie konkret für mich tun?
  • Was kann ich selbst konkret tun und wie soll ich mich verhalten?
  • Mit welchen Kosten (Honorar, Gerichtskosten, andere Kosten) ist zu rechnen?
  • Was sind die nächsten Schritte?

Vertretung

Anwältinnen und Anwälte können für Sie Verhandlungen führen, Sie vor Gericht vertreten und sich für Sie bei Behörden und Ämtern einsetzen.

Unentgeltliche Rechtsauskunft

Bei einfachen Anfragen können Sie sich an die unentgeltliche Rechtsauskunft (persönliche Kurzberatung von ca. 15 Minuten) wenden, welche der St.Galler Anwaltsverband SGAV organisiert.