Der SGAV feiert sein 125-jähriges Bestehen

«...Wahrung der Rechte u. des Ansehens des schweizerischen Anwaltstandes...»

Mit diesem eindrücklich formulierten, zentralen Anliegen wandte sich der Vorstand des neu konstituierten Schweizerischen Anwaltsverbandes am 21. Februar 1899 an seine Berufskollegen in jenen Kantonen, in denen sich die Anwälte bisher noch nicht selbständig organisiert hatten, um ihre Standesinteressen angemessen zu vertreten. Zu den Gründungssektionen des schweizerischen Verbandes hatten die Anwaltsvereinigungen der Kantone Zürich, Bern, Genf, Luzern und Basel-Stadt gezählt. Das oben erwähnte Rundschreiben richtete sich unter anderem an den bekannten St.Galler Juristen Dr. Arnold Janggen. Es wird in den Präsidialakten des St.Galler Anwaltsverbandes im kantonalen Staatsarchiv aufbewahrt. Die noch vorhandenen Gründungsakten umfassen zeitlich die Jahre 1899-1918. Dem gleichen Schreiben kann entnommen werden, dass identische Kopien den beiden Rechtsanwälten Dr. Arthur Hoffmann und Dr. Rudolf Morell zugestellt worden waren.

Innerhalb eines Monats schlossen sich diese drei Juristen nun zusammen und wandten sich ihrerseits an ihre Berufskollegen im Kanton St.Gallen. Ihrem Zirkular vom 18. März 1899 ist zu entnehmen, dass der Zusammenschluss – neben der Wahrung der Standesrechte – zusätzlich dem Zweck dienen sollte, «[...] einen wissenschaftlich gebildeten und allgemein geachteten Anwaltsstand zu schaffen und zu erhalten».

Der St. Galler Anwaltsverband wird das 125-Jahr-Jubiläum am diesjährigen Anwaltstag vom 24. Mai 2024 gebührend feiern.

Zurück zur Übersicht